Novellierung BJagdG

Archiv: Novellierung Bundes Jagdgesetz

Chance vertan, substantielle Weiterentwicklungen festzuschreiben

Eine erste Einschätzung des Novellierungsversuchs zum BJagdG

Insgesamt ist der ÖJV mit dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner vorgelegten Entwurf äußerst unzufrieden. Die Chance wurde vertan, wirklich substantielle und zielführende Weiterentwicklungen festzuschreiben.
Durch das Verschieben der Verantwortung für eine besonders in Zeiten des Klimawandels erforderliche konsequent waldfreundliche Jagd auf die Akteure vor Ort, stiehlt sich der Gesetzgeber aus seiner Verpflichtung für eine, auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegende, naturnahe Waldentwicklung zu sorgen. Diese ist ohne angepasste Wildbestände nicht möglich, Vegetationsgutachten der Länder und Bundeswaldinventur zeigen die großflächigen Defizite deutlich auf.

Die Minimalforderung, dass Naturverjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen ist, ist nichts Neues und greift viel zu kurz. Auch die Einbringung weiterer waldbaulich und ökologisch erforderlicher, klimastabiler Baumarten für notwendige Waldumbaumaßnahmen muss ohne Schutz möglich sein.
Ungenügende Abschüsse, die sich durch Schäden an der Waldvegetation zeigen, müssen durch obligatorische, revierweise Vegetationsgutachten nachweisbar gemacht werden und sind zu sanktionieren.
Eine Aufhebung der Mindestpachtzeit würde mehr Freiheit für die Verpächter bringen und in Konfliktfällen einen schnellen Pächterwechsel ermöglichen.
Weitere Aspekte für Fortschritte in der Praxis wären die Duldung überjagender Hunde bei Bewegungsjagden, die Synchronisierung der Jagdzeiten auf alles Schalenwild und Anpassung an aktuelle klimatische Entwicklungen sowie ein gänzliches Fütterungsverbot, um die Wildbestände nicht noch weiter anzuheben. Nicht nur beim Rehwild, auch bei allen anderen Wildarten, die Abschussplänen unterliegen, sind diese zu flexibilisieren.
Die Forderung nach einem Schießübungsnachweis hat möglicherweise einen minimalen positiven Effekt, konsequent wäre ein Leistungsnachweis, um die Effizienz der Gesellschaftsjagden und ihre tierschutzgerechte Durchführung entscheidend zu fördern.


Einige dieser fortschrittlichen Regelungen existieren bereits in einzelnen Landesjagdgesetzen, der BJagdG-Entwurf fällt hinter diese zurück.
Dass Bleimunition nicht verboten, sondern in langwierigen Verfahren zertifiziert und seine Verwendung bis 2027 evaluiert werden soll, ist angesichts der nachgewiesenen Toxizität und des Vorhandenseins ausreichender, tauglicher Alternativen völlig unverständlich. 

Im gesamten Entwurf vermissen wir entschlossenes Handeln mit klaren Vorgaben, die auch in der Umsetzung zu echten Verbesserungen und Problemlösungen führen. Es geht nicht um einen Ausgleich zwischen Wald und Wild, sondern darum, dass der Wald und seine naturnahe Entwicklung endlich Priorität vor den partikularistischen und egoistischen Interessen von rückwärtsgewandten Vertretern einer überholten Hege- und Trophäenjagd erhalten.
Der Ökologische Jagdverband handelt und jagt nach der Prämisse "Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt".
 
Elisabeth Emmert
ÖJV-Bundesvorsitzende

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