Positionspapier des ÖJV Deutschland zum Wolf
(Auf der Bundesdelegiertenkonferenz 250705 in Fulda endgültig verabschiedet)
Foto: Uwe Köberlein
- Der Wolf ist eine heimische Wildtierart und hat seinen Platz im Gesamtgefüge unseres Ökosystems. Seine Rückkehr ist ein großer Erfolg des europäischen Artenschutzes.
- Der ÖJV unterstützt die extensive Bewirtschaftung von Offenland, den Schutz der Deiche und der Almen und die Landwirte beim Herdenschutz mit jagdlichen Maßnahmen, falls diese erforderlich sind.
- Gegen den Wolf ist wirksamer Herdenschutz aus Tierschutzgründen unerlässlich.
- Der ÖJV sieht keine Notwendigkeit, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Auch wo der Wolf dem Jagdrecht unterliegt, muss die zuständige Behörde die Entscheidungen zur letalen Entnahme treffen. Hegegemeinschaften oder andere jagdliche Institutionen können diese Entscheidung nicht treffen.
- Der ÖJV sieht keine Notwendigkeit für generelle Jagdzeiten und Abschussquoten. Der überwiegende Anteil der Wölfe verhält sich unauffällig.
- Eingriffe sollten bei behördlich festgestellten Problemfällen durch Abschuss erfolgen. Wenn Wölfe mehrfach den Herdenschutz überwinden oder wenn eine Bedrohung öffentlicher Sicherheit und Ordnung vorliegt, müssen Wölfe erlegt werden.
- Es gibt kein Aneignungsrecht für Jäger:innen. Entnommene Wölfe sind der zuständigen Behörde zu überlassen und sollen zu wissenschaftlichen Untersuchungen verwendet werden.
- Letale Entnahmen müssen von einem Monitoring begleitet werden. Die Länder haben regelmäßig die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu evaluieren.
- Zur letalen Entnahme beauftragte Personen müssen eine zusätzliche Qualifikation zur Wolfsbiologie und -management vorweisen.Dr. Wolfgang Kornder
(1. Vorsitzender ÖJV-Deutschland)