Gruppenvertrag des Bundes-ÖJV zur Roland-Rechtsschutz-Versicherung für Mitglieder der nachstehend benannten ÖJV-Landesvereine:
Für alle natürlichen Mitglieder der ÖJV-Landesgruppen Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen-Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen besteht eine Rechtsschutzversicherung bei der Roland-Rechtsschutz für jagdliche Belange.
Versicherungsschutz besteht für alle Mitglieder, die mit der Weitergabe ihrer Adressdaten sowie ihres Eintritts in den ÖJV über den Bundes-ÖJV an die Roland-Rechtsschutz-Versicherung einverstanden sind.
Der Jahresbeitrag ist innerhalb des Mitgliedsbeitrags gedeckt.
Die Versicherungsleistungen und -bedingungen können Sie den Kurzinformationen des Versicherungsbüros May entnehmen.