Aktuelle Informationen

Pressemitteilung des Ökologischen Jagdverbands Deutschland

01. März 2021

NABU und Ökologischer Jagdverband: Jagd muss Verantwortung für den Wald übernehmen

 

Emmert und Krüger: Deutschland braucht modernes Jagdrecht – Verbot von Bleimunition zwingend notwendig

 

Berlin – Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zur Novelle des Bundesjagdgesetzes fordern der NABU und der Ökologische Jagdverband (ÖJV) Verbesserungen am vorliegenden Entwurf. ÖJV-Vorsitzende Elisabeth Emmert und NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentieren:

"Angesichts des dramatischen Zustands unserer Wälder und der Biodiversität insgesamt braucht Deutschland ein modernes Jagdrecht.

Zentral ist dabei, dass die notwendige gemischte Verjüngung des Waldes und der Waldumbau ohne aufwändige und kostspielige Schutzmaßnahmen vor Wildverbiss möglich werden.

Niemand will einen Wald ohne Wild, aber die vielerorts hohen Bestandsdichten von Rothirsch und Rehen machen die Entwicklung klimaresilienter Wälder mit vielfältiger Fauna und Flora derzeit schwierig bis unmöglich.

Im Gesetz müssen daher – anders als bisher vorgesehen – regelmäßige verpflichtende Vegetationsgutachten verankert werden. So kann faktenbasiert entschieden werden, welche Maßnahmen konkret notwendig sind.

Wir kritisieren zudem scharf, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur von einer Minimierung des Bleigehalts in Jagdmunition gesprochen wird.

 

Blei ist giftig für Natur, Umwelt und den Menschen – daher gehört es auch in der Jagd schnellstmöglich verboten."


Für Rückfragen:
Konstantin Kreiser, stellv. Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik,
E-Mail: Konstantin.Kreiser@NABU.de, Tel.: +49 172 41 797 30
Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende Ökologischer Jagdverband,
E-Mail: e.emmert@oejv.de, Tel.: +49 2742 91 06 26

PM vom 01.03.2021 NABU und ÖJV Jagd muss Verantwortung für den Wald übernehmen
210301NABU-ÖJVPM_StatementBJagdG.pdf
PDF-Dokument [361.3 KB]

Halbherzigkeit hilft dem Wald nicht
Der Regierungsentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück

Pressemitteilung des OEJV vom 04. November 2020
201104BJagdGPressemitteilung ÖJV Deutsch[...]
PDF-Dokument [132.0 KB]

Wildtiere und Wälder in Deutschland
Schluss mit Bambi

Artikel von Maike Rademacher - tatz.de vom 30.06.2020

Wildtiere in Deutschland - Schluss mit Bambi
200630Wildtiere und Wälder in Deutschlan[...]
PDF-Dokument [180.6 KB]

Jäger gegen Blei – „Ein Umstieg ist überall möglich“
Die Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbands, Elisabeth Emmert, im Gespräch über die Gefahren von Bleimunition

Von Thomas Krumenacker

Interview mit Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende des Ökologischen Jagdverbands
„Kronzeugen einer ungenügenden Jagd“
Autor: Dr. Andreas Goebel (Redakteur) -Siegener Zeitung - 3. Juli 2020

SiegenerZeitung_200706_2.pdf
PDF-Dokument [606.6 KB]

Das Leiden der jungen Bäumchen
Den deutschen Wald plagen Nachwuchssorgen. Aber auf ganz andere Weise, als' man es vielleicht vermuten würde. Und der alte Zwist zwischen Förstern und Jägern geht jetzt in die nächste Runde.
Von Andreas Frey (Text) und Philipp von Ditfurth (Fotos) - Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung – 5. Juli 2020

Wissen, 12. September 2019

Wald im Klimawandel: Zielführende Jagd ist unerlässlich

 

Überhöhte Wildbestände gefährden seit Jahrzehnten den Waldumbau

 

Alle reden vom Waldumbau, von nachwachsenden Bäumen, die dringend aus Naturverjüngung übernommen oder gepflanzt werden sollen. Immer häufiger wird das Hauptproblem angesprochen, unter dem der Wald seit Jahrzehnten extrem leidet: zu hohe Wildbestände.

 

Dies muss auch endlich bei den politischen Entscheidungsträgern ankommen, die oft noch der konservativen, trophäenorientierten Jägerschaft zugewandt sind. Aus jagdlichem Eigeninteresse sind die Wildbestände zu hoch, eine möglichst große Anzahl an Tieren erhöht die Wahrscheinlichkeit der Sichtung – und damit den Spaß am Jagen.

 

Die Auswirkungen auf das Ökosystem Wald sind fatal. Junge, wohlschmeckende Laub- und Nadelbäume werden ständig verbissen und dadurch in ihrem Höhenwachstum stark behindert. Weniger schmackhafte Kiefern oder Fichten überwachsen sie, es kommt zur Entmischung der Waldverjüngung. Das ist fatal, denn gerade jetzt brauchen wir eine möglichst große Artenvielfalt im Wald. Denn welche Arten sich im Klimawandel am besten behaupten, ist zum großen Teil Spekulation.

 

Aktuell geht man von mehreren hunderttausend Hektar Schadflächen aus. Dort sollen in Zukunft klimatolerantere Mischwälder wachsen. Doch wie soll das funktionieren, wenn zu viele Rehe und Hirsche die Jungpflanzen zu Bonsais verbeißen oder ganz vernichten?

  • Sollen alle Flächen eingezäunt werden? Nein!
  • Soll man alle jungen Pflanzen mit einer Plastikhülle schützen? Nein!
  • Akzeptiert man stillschweigend, dass wieder Nadelholzmonokulturen entstehen, die nach kurzer Zeit wieder zusammenbrechen? Nein!

 

Es ist endlich an der Zeit, die Verantwortung der Jagd für gesamtgesellschaftliche Interessen wie einer naturnahen Waldentwicklung anzunehmen und flächendeckend umzusetzen. Dazu sind Anpassungen der jagdrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

 

Wir brauchen

  • Rechtliche Grundlagen für moderne Jagdstrategien wie großflächigen Drückjagden, z.B. bzgl. des Überjagens von Hunden oder einem Schießleistungsnachweis
  • Anpassung der Jagdzeiten an geänderte Vegetationszeiten und Synchronisierung für alle Schalenwildarten
  • Forstliche Gutachten zur Erfassung des Zustandes der Waldverjüngung als verbindliche Grundlage für die Abschussplanung in allen Bundesländern
  • Mehr Freiheiten für Verpächter, z.B. die Abschaffung von Mindestpachtzeiten

Angepasste Wildbestände sind die unab-dingbare Voraussetzung für die Bewältigung der Klimakrise im Wald!

 

gez.                                              gez.

Elisabeth Emmert                        Mathias Graf von Schwerin

Vorsitzende                                  Stellv. Vorsitzender

 

Wald im Klimawandel: Zielführende Jagd ist unerlässlich
Der wichtigste Aspekt bleibt meistens unerwähnt.
waldimklimawandel_9_19.pdf
PDF-Dokument [136.8 KB]

United Kiosk News ist ein Flat-Abo-Modell, das den Lesern
ab 01. September 2019  ermöglicht, jederzeit online auf dem Mobilphone die ÖKOJAGD, unser Magazin für Wild und Jagd, Wald und Naturschutz, gegen eine pauschale Vergütung zu lesen.

Wissen, 19. Oktober 2018

Pressemeldung des Ökologischen Jagdverbands Deutschland

 

Effektive, tierschutzgerechte Jagd darf nicht an Revieregoismen scheitern

Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) fordert eine Duldungspflicht für überjagende Hunde bei angemeldeten Bewegungsjagden

 

Nicht nur in Zeiten drohender Wildseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist die Durchführung von gut geplanten Bewegungsjagden ein dringend gebotenes Mittel, um den landeskulturell und ökologisch notwendigen Abschuss unter Minimierung des Jagdrucks zu realisieren. Bewegungsjagden sind besonders dazu geeignet, in kurzer Zeit einen großen Teil des notwendigen Abschusses zu erfüllen. Das reduziert den durch die Jagd entstehenden Stress für die Wildtiere erheblich und gewährleistet Ruhe für das Wild besonders in Zeiten des winterlichen Nahrungseng-passes.

 

In allen Fällen ist bei Bewegungsjagden der Einsatz von Stöberhunden notwendig, um eine effektive Bejagung zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß beunruhigen menschliche Treiber das Wild zwar, können v.a. das Schwarzwild aber nicht so in Bewegung bringen, dass der angestrebte konzentrierte Abschuss realisiert werden kann.

 

Beim unerlässlichen Hundeeinsatz kann nicht immer verhindert werden, dass Stöberhunde bei ihrer Arbeit auch die Grenzen des bejagten Bezirkes überschreiten und dort Wild verfolgen. In modernen Landesjagdgesetzen wie in Baden Württemberg, dem Saarland oder Nordrhein-Westfalen ist bereits geregelt, daß dies von den an den Jagdbezirk angrenzenden Jagdausübungsberechtigten an einer begrenzten Zahl der Termine geduldet werden muss, wenn die Jagd vorher angekündigt wurde. Dese Regelung ist sinnvoll und praxisgerecht. Sie ermöglicht zudem eine gemeinsame Jagd vieler Reviere, auch dies erhöht die Effektivität und senkt den Jagddruck.

 

Im Rahmen der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes aufgrund der drohenden ASP sollte auch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) geändert und zumindest eine Klausel zur Duldung überjagender Hunde aufgenommen werden. Dies scheiterte an der Intervention der Staatsregierung von Bayern. Damit siegen Revieregoismen von Jagdausübungs-berechtigten über eine effektive und tierschutzgerechte Bejagung.

 

Viele mögliche Bewegungsjagden müssen so unterbleiben, da die Verantwortlichen nicht sicherstellen können, dass die Stöberhunde mit Sicherheit im eigenen Jagdbezirk bleiben.

Eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung überhöhter Schalenwildbestände, insbesondere aber die Eindämmung der vielerorts weit überhöhten Wildschweinbestände, wird so unbrauchbar gemacht.

 

Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende des ÖJV fasst die Forderung des Verbandes zusammen: "Der Ökologische Jagdverband fordert die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern auf, für eine Regelung zu sorgen, die eine Bejagung im Sinne der ökologischen, landeskulturellen und seuchenhygienischen Erfordernisse möglich macht und die Rechtssicherheit für den Einsatz von Stöberhunden gewährleistet."

Halbautomatische Gewehre auf der Jagd wieder legal 
Torsten Pflittner 

 

Am 9. November 2016 wurde die kleine Bundesjagdgesetz-Novelle im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit dürfen Jäger ab dem 10.11.2016 wieder ihre halbautomatischen Langwaffen auf der Jagd verwenden. Nach all der Verunsicherung durch ein Gerichtsurteil im diesjährigen Frühjahr hat die Reform sogar eine kleine Verbesserung gebracht. 

 

Die Magazinkapazität wird nicht mehr erwähnt, der Text verbietet nun „mehr als drei Patronen“ zu laden. Diese rechtliche Korrektur und Klarstellung war nötig geworden, da das Bundesverwaltungsgericht am 7. März 2016 in einem Urteil allen Jägern die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit auswechselbarem Magazin verbieten wollte. Dies hatte zu großer Verunsicherung sowohl bei den Jägern als auch bei den Waffenbehörden geführt, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auslegungen des Urteils realisierten. 

 

Nach allgemeiner Ansicht dürfen Jäger jetzt Magazine egal welcher Kapazität besitzen und in ihren Waffen auf Schießständen und auf der Jagd verwenden - nur bei der Jagd dürfen eben nur 3 Patronen geladen sein. 

 

Torsten Pflittner, Arbeitskreis Schießwesen des ÖJV Bayern 

 

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes 
Vom 1. November 2016 

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 
Artikel 1 
Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBI. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 
1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“. 
2. ln § 36 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 2 und 3“ durch die Wörter ,,Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3“ ersetzt. 
3. § 38a wird wie folgt geändert: 

a) ln Absatz 1 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe a“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe a, auch in Verbindung mit Absatz 3,“ ersetzt. 

b) ln Absatz 2 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Absatz 3,“ ersetzt.


 4. ln § 39 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 2a Buchstabe b, Nummer 2b bis 4 oder Nummer 5, Absatz 2 oder Absatz 5“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 2a Buchstabe b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 2b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 4 oder Nummer 5, Absatz 2 oder Absatz 5“ ersetzt. 

Artikel 2 
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

 
Berlin, den 1. November 2016 
Der Bundespräsident Joachim Gauck 
Die Bundeskanzlerin Dr. AngeIa MerkeI 
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt
 

Wissen, 26. Juni 2016

Pressemitteilungdes Ökologischen Jagdverbandes Deutschland

 

Urteil zu Halbautomaten

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Magazinkapazität von halbautomatischen Jagdwaffen Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) setzt sich für eine zeitgemäße Bejagung mit geeigneten Waffen ein.

 

Nach o.g. Urteil haben aufgrund des Verbotes des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz Jäger kein waffenrechtlich relevantes Bedürfnis, halbautomatische Jagdwaffen zu erwerben, zu besitzen und zu führen, die nach ihrer Bauart ein Magazin mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können.

 

Das drohende Verbot von halbautomatischen Waffen für die Jagd ist aus Sicht des ÖJV überzogen. In der Hand besonnener Schützen können die bisher für die Jagd erlaubten Halbautomaten mit Zweischussmagazin vor allem bei der Schwarzwildreduktion eine echte Hilfe darstellen.

 

Der bisherige Gesetzesstand sollte zumindest wieder hergestellt werden. Wir ersuchen das BMEL, umgehend zu prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen.

 

gez.

Elisabeth Emmert

ÖJV-Bundesvorsitzende

Wald- und Wildschäden erkennen und abwenden Download Fibel für Waldwirtschaft, Forst und Jagd
Download Flyer ÖKOJAGD