Kommentar des ÖJV M-V
Wohl kaum eine andere Vorschrift dürfte so oft unter die Änderungsmühlen kommen wie die Jagdzeitenverordnung. In M-V war es nach gerade mal 2 Jahren wieder einmal so weit:
Mit der Jagdzeitenverordnung vom 20. Juni 2011 nahm das Landwirtschaftsministerium die Jagdzeitenverkürzung beim Schalenwild wieder zurück, so dass die Schalenwildarten nun wieder bis zum 31. Januar
bejagt werden können. Der ÖJV begrüßt dies grundsätzlich aus jagdpraktischen Erwägungen heraus, da der Januar ein sehr ergiebiger Streckenmonat sein kann, gerade wenn es - aus welchen Gründen auch
immer - bis Weihnachten nicht wie gewünscht geklappt hat.
Ökonomischer Gewinn geht im Wald über alles
Trotz intensiver Einwendungen der Umweltverbände im Rahmen einer intensiven fachlichen Diskussion hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns den Entwurf der Landesregierung für ein neues
Landeswaldgesetz nahezu unverändert passieren lassen.
"Die Mehrheit der Abgeordneten ist in einer wichtigen Frage erneut Ihrer Verantwortung nicht nachgekommen. Statt die Weichen für eine zukunftsfähige naturnahe Waldnutzung zu stellen, zementiert das
Landeswaldgesetz Missstände in einer auf kurzfristigen ökonomischen Gewinn ausgerichteten Forstwirtschaft.", zeigt sich Arndt Müller, Naturschutzexperte des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern enttäuscht und ergänzt: "Mit dem Gesetz wurde ganz klar abgewürgt, dass sich die Forst Nutzungseinschränkungen durch Anforderungen der
Europäischen Naturschutzrichtlinien aussetzen muss. Naturnahe Wälder mit hoher Artenvielfalt werden damit auf Dauer in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme bleiben."