Ökologischer Jagdverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.



 

Vorsitzender:

Rainer Bartholdt
Klosterbachstrasse 8a
18057 Rostock
e-Mail: m-v@oejv.de
 

stellv. Vorsitzender: Gunnar Horack
Kassenwart: Uwe Wobser
Beisitzerin: Dana Schacht
Beisitzer: Andre Schwarz
Satzung des ÖJV Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Satzung_16.pdf
PDF-Dokument [73.6 KB]
Mitgliedsantrag September 2019
201908_Antrag_Mitgliedschaft.pdf
PDF-Dokument [118.1 KB]
Ein neues Verständnis für die Jagd
Flyer des ÖJV Mecklenburg-Vorpommern
ÖJVFaltblatt_MV.pdf
PDF-Dokument [182.2 KB]

Veröffentlichungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Jagdzeitenverordnung M-V

Jagdzeitenverordnung M-V
jagdzeitenverordnung_m-v.pdf
PDF-Dokument [25.2 KB]

Und jährlich grüßt die Jagdzeitenverordnung.....

Kommentar des ÖJV M-V

Wohl kaum eine andere Vorschrift dürfte so oft unter die Änderungsmühlen kommen wie die Jagdzeitenverordnung. In M-V war es nach gerade mal 2 Jahren wieder einmal so weit:
Mit der Jagdzeitenverordnung vom 20. Juni 2011 nahm das Landwirtschaftsministerium die Jagdzeitenverkürzung beim Schalenwild wieder zurück, so dass die Schalenwildarten nun wieder bis zum 31. Januar bejagt werden können. Der ÖJV begrüßt dies grundsätzlich aus jagdpraktischen Erwägungen heraus, da der Januar ein sehr ergiebiger Streckenmonat sein kann, gerade wenn es - aus welchen Gründen auch immer - bis Weihnachten nicht wie gewünscht geklappt hat.

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Landeswaldgesetz M-V zementiert Missstände in der Forstwirtschaft

BUND Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Einknicken vor der Forstlobby

Ökonomischer Gewinn geht im Wald über alles

Trotz intensiver Einwendungen der Umweltverbände im Rahmen einer intensiven fachlichen Diskussion hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns den Entwurf der Landesregierung für ein neues Landeswaldgesetz nahezu unverändert passieren lassen.

"Die Mehrheit der Abgeordneten ist in einer wichtigen Frage erneut Ihrer Verantwortung nicht nachgekommen. Statt die Weichen für eine zukunftsfähige naturnahe Waldnutzung zu stellen, zementiert das Landeswaldgesetz Missstände in einer auf kurzfristigen ökonomischen Gewinn ausgerichteten Forstwirtschaft.", zeigt sich Arndt Müller, Naturschutzexperte des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern enttäuscht und ergänzt: "Mit dem Gesetz wurde ganz klar abgewürgt, dass sich die Forst Nutzungseinschränkungen durch Anforderungen der Europäischen Naturschutzrichtlinien aussetzen muss. Naturnahe Wälder mit hoher Artenvielfalt werden damit auf Dauer in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme bleiben."

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