|
|
Rotwild im Saarland - aber nicht um jeden Preis!
Position des ÖJV Saar
Das Rotwild als Tier der offenen Waldsteppen kam durch menschlichen Einfluss in unsere saarländische Waldheimat. Die durch den Menschen veränderte Naturlandschaft und gezielte Ansiedlungen auch dieser, für die Jagd interessanten Tierart führten dazu, dass das Rotwild im Saarland heute zum etablierten Arteninventar gehört. Die im Nordsaarland über Generationen vollzogene Niederwaldwirtschaft war für das Rotwild sehr förderlich, da diese Wirtschaftsweise Wälder als Einstandgebiete und „Steppen" als Äsungsgebiete schaffte. Auf Grund der vorgenannten Rahmenbedingungen und der langen Zeit, in der das Rotwild im Saarland, wenn auch auf kleiner Fläche vorkommt, wird es als heimische Wildart angesehen.
Rotwildbestand und Jagd früher
Hinweise über die Höhe des Rotwildbestandes im Nordsaarland lassen sich z.B. über das Inventarium der königliche Oberförsterei Wadern erhalten. Seit 1841 wurden dort Aussagen zur allgemeinen jagdlichen Situation getroffen. So wurden von 1928 bis 1933 pro Jahr 1 bis 2 Hirsche erlegt. Weibliches Rotwild wurde nicht bejagt, da schon seinerzeit der Aufbau des Wildbestandes ein vorrangiges Ziel war. Nachdem im Frühjahr 1934 das Reichsjagdgesetz erlassen wurde, wurde die Trophäe und ein zahlenmäßig hoher Wildbestand als vorrangige „Hegeziele" festgesetzt. Mit Erfolg, denn bereits 1936 konnten insgesamt 8 Hirsche erlegt werden. Mit diesem „Hegeziel" handelte man sich automatisch Waldschäden ein, mit der Folge, dass nun auch weibliches Rotwild geschossen wurde, so z.B. im Jahr 1937 sieben Stücke Kahlwild.
Rotwildbestand und Jagd heute
Geändert hat sich nicht von der hegerischen Zielsetzung nicht viel. Nach wie vor ist die Trophäe und ein hoher Bestand Zielsetzung der sogenannten Hege.
Nach dem zweiten Weltkrieg haben sich die Rotwildbestände und die Waldschäden dramatisch erhöht. Dennoch werden immer noch die „Hegeziele" des Reichsjagdgesetzes verfolgt, mit den bekannten Schäden für unsere Kulturlandschaft.
„Die dargestellten Waldbilder sind hinsichtlich der Rotwildschäden erschreckend. Ich stimme mit Ihnen überein, dass in den gezeigten Fällen keine ordnungsgemäße Waldwirtschaft mehr möglich ist" (Herbert Volz, Ministerium für Umwelt 2001)
Jagdreviere werden als Geschäftsjagden auswärtiger Unternehmer betrieben, örtliche Jäger als Jagdgehilfen eingesetzt und mit Dienstleistungen z.B. Unterhaltung von Wildäckern, Fütterungen etc. eingesetzt und die örtliche Bevölkerung über „Gefälligkeiten" des „Jagdherrn" „eingebunden".
Die Jagd findet überwiegend an Äsungsflächen statt, mit der Folge, dass das Rotwild ein Großteil der Zeit in den Waldbeständen zu Schaden geht.
Die Schäden am Wald sind auch vor dem Hintergrund von Waldsterben und als potenzieller Lebensraum des Rotwildes teilweise dramatisch. Auf Grund der besonderen Situation im Saarland, d.h. der verwaltungsmäßigen starken Einbindung der saarländischen Jagdlobby ist eine unselige Allianz des Verschweigens und Verharmlosens entstanden. Letztendlich leidet auch unser Rotwild an dieser Situation.
Rotwildbestand und Jagd morgen?
Die Landesregierung betreibt seit 2003 in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Jäger des Saarlandes das sogenannte „Lebensraummodellprojekt Rotwild im saarländischen Hochwald" ein Projekt, welches das Rotwild (die Elefanten Europas, Zitat Umweltminister Mörsdorf) im Saarland weiter auszubreiten und qualitativ (Trophäe) aufwerten soll.
Dies soll auf drei Wegen geschehen.
1. Die Verringerung des Jagddruckes in den Rotwildrandrevieren
2. Die Schonung von „Zukunftshirschen"
3. Das Aufheben ehemaliger rotwildfreie Gebiete
4. Die Verbesserung der Ernährungssituation durch Fremdfutterangebot
Gleichzeitig beklagt die Landesregierung die höchsten Schäden am Wald durch das „Waldsterben von oben" (Luftschadstoffe) und das „Waldsterben von unten" (Wildver-biss) und kündigt Waldkalkungen und die Erhöhung des Jagddruckes an.
Es wird auch vergessen, dass das Saarland überwiegend als Lebensraum dieser Tierart ungeeignet ist. Große zusammenhängende, störungsarme Lebensräume existieren mit Ausnahme des Hochwaldes nicht.
Um die Landesregierung bei Maßnahmen gegen das Waldsterben zu unterstützen und für eine zeitgemäße Bewirtschaftung des saarländischen Rotwildvorkommens, fordert der Ökologische Jagdverband Saarland folgendes:
1. Der ÖJV bekennt sich zu einem dem Lebensraum und dem natürlichen Nahrungs-potenzial entsprechenden Rotwildbestand im Nordsaarland, der deutlich unter dem heutigen Bestand liegt.
2. Der ÖJV tut dies unter ausdrücklicher Achtung der Ziele des Saarländischen Jagd- und Waldgesetzes. So muss der Rotwildbestand gesund und artgerecht entwickelt und bewirtschaftet werden um seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern. Beeinträchtigungen der Vielfalt von Flora und Fauna müssen vermieden werden, mit dem Ziel, dass Rotwilddichten eine natürliche Verjüngung von Baumarten die dem natürlichen Wuchs- und Mischungspotenzial entsprechen zulassen.
Zur Umsetzung dieser grundsätzlichen Ziele fordert der ÖJV folgendes:
1. Die Einstellung des zur Zeit laufenden Lebensraummodellprojektes Rotwild, da die erklärten Ziele, so z.B. die „wildverbissbedingte Auflichtung der Wälder zur Ausbreitung der Besenheide und die wildverbissbedingte Verlangsamung des Waldwachstums weder dem Saarländischen Jagd- und Waldgesetz entsprechen und schon gar nicht unserem Rotwild zuträglich sind.
2. Die Ermittlung lebensraumverträglicher Abschusszahlen über eine Kombination aus Weisergattern und Verbissgutachten (pro 50 Hektar eine Kontrollfläche).
3. Die sofortige Einstellung aller Fremdfutterzuführungen (sog. Kirrungen, Wildäcker etc.).
4. Die Aufgabe der bisherigen trophäenorientierten Hege- und Abschussziele.
5. Den Rotwildbestand in besonders geschädigten Waldgebieten (z.B. Wadrill, Losheim, Hundscheid) kurzfristig auf einen Bestand von unter 1 Stück/Hundert Hektar abzusenken um zeitnah eine Regeneration des Lebensraums zu ermöglichen.
6. Die Reduzierung des Jagddruckes durch kurze Intervalljagden auf Kleinverbände im August.
7. Die Einstellung der Jagd an Frei- bzw. Äsungsflächen.
8. Die Vergabe der Jagd nur noch an örtliche Jäger, die naturgemäß eine direkte Beziehung zu ihrer Waldheimat haben und einer „sozialen Kontrolle" durch Ihr nichtjagendes Umfeld unterliegen.
9. Bis zur Erreichung waldverträglicher Wilddichten die Einrichtung eine Waldschadensausgleichfonds mit Mitteln des Landes, da der Erhalt eines den landeskulturellen Gegeben-heiten angepassten Wildbestandes erklärtes Ziel der Landesregierung und damit von besonderem öffentlichem Interesse ist.
|