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Erneut Änderung der Landesjagdzeitenverordnung M-V geplant: Rabenvögel als Wahlgeschenk

Im November 2010 wurde bekannt, dass die Landesregierung durchaus überraschend nach nicht einmal 2 vollen Jagdjahren seit der letzten Novelle wiederum die Landesjagdzeitenverordnung anfasst.
Dies begrüßt der ÖJV M-V grundsätzlich, da wir in der geltenden Jagdzeitenverordnung schwerwiegende Defizite sehen, die abgestellt werden müssen.
Leider ist der maßgebliche Beweggrund für die Novellierung ein bisher nicht eingelöstes Wahlversprechen, das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgehalten ist: Elster und Aaskrähe werden aus der jagdpolitischen Mottenkiste geholt und mit den bekannten, nicht stichhaltigen und eher zum Gähnen geeigneten Argumenten mit einer Jagdzeit versehen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl am 4. September möchte man der in Summe als Wähler wichtigen Landbevölkerung ein Zeichen geben: "Wir tun was!".
Darüber hinaus soll das erst kürzlich auf den 10. Januar vorgezogene Jagdzeitenende auf Schalenwild wieder auf den 31. Januar verlegt werden, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, dass ab dem 1. Januar keine Drückjagden mehr möglich sein sollen (Ausnahme: Drückjagden auf Schwarzwild mit bis zu 8 Personen).
Weiterhin behalten die Beutegreiferarten Fuchs, Marderhund, Mink und Waschbär, aber auch völlig unverständlicherweise Dachs und Steinmarder ihre ganzjährige Jagdzeit.

Zu den Grundsätzen des ÖJV zur Jagdzeitengestaltung und den detaillierten Vorschlägen unseres Verbandes möchte ich auf die Stellungnahme zur letztmaligen Novelle der Verordnung verweisen, die nach wie vor gilt und die in der ÖKOJAGD Ausgabe 4/2007 dargestellt ist. Sie kann aber auch gerne beim ÖJV M-V per e-mail angefordert werden.
Auf der Grundlage dieser alten Stellungnahme haben wir eine Stellungnahme zum aktuellen Entwurf abgegeben:

Artikel 1
Die Unterstellung der beiden Rabenvogelarten Elster und Aaskrähe unter das Jagdrecht lehnt unser Verband im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND grundsätzlich ab.
Man wird in der Fachliteratur auch bei noch so intensiver Suche keinerlei vernünftige und tragende Begründung für diese "Schädlingsbekämpfung" finden. Weder werden durch sie andere Singvogelarten bedroht noch wirtschaftliche Schäden in nennenswerten Größenordnungen verursacht. Mit jagdlichen Eingriffen sind zudem die Populationen überhaupt nicht regulierbar, so dass jede Tötung eines solchen Tiers grundsätzlich als sinnlos und damit als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu werten ist.
Wir werten dies als populistisches Wahlgeschenk an die Landbevölkerung, gegen das sich die Naturschutzverbände auch öffentlich massiv aussprechen werden.
Der ÖJV schließt sich vollumfänglich den umfassenden Erläuterungen der Ablehnung dieses Vorhabens, die der NABU in seiner Stellungnahme darlegen wird, an.

Artikel 2
§1
Die Verlängerung der Jagdzeiten auf Schalenwild bis zum 31.1. begrüßen wir ausdrücklich. Wie auch die letzten beiden Jahre gezeigt haben, ist der Januar zur Erfüllung anspruchsvoller Abschusszielstellungen unerlässlich (s.u. allerdings Änderungsvorschlag zu §3 Nr. 7).
Unter Verweis auf die Stellungnahme zur letztmaligen Novelle sprechen wir uns hingegen dafür aus,

  • Die Bejagung der Schmalspießer und Schmaltiere des Rot- und Damwildes im Sommer grundsätzlich fallen zu lassen
  • Waldschnepfe, Dachs, Hermelin, Iltis und Baummarder ganz aus der Liste der jagbaren Tierarten zu streichen bzw. mit einer ganzjährigen Schonzeit zu versehen
  • Allen Beutegreifern ("Raubwild"), die unserer Auffassung nach noch bejagt werden können sollten, eine gesetzliche Schonzeit einzuräumen. Dies sind die Arten Fuchs, Marderhund, Waschbär, Mink und Steinmarder. Vorschlag für die Jagdzeit: 1.11. - 31.1.

Einen äußerst wichtigen Änderungsvorschlag möchten wir zu den Jagdzeiten des Rehwilds (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) machen.
Die Frühjahrsjagd auf Rehwild (Böcke und Schmalrehe) sollte bereits am 16.4. aufgehen, da das Wild dort verstärkt aktiv ist und der Vegetationszustand noch ein sicheres Ansprechen erlaubt. Dafür sollte bereits ab dem 1. Juni wieder Jagdruhe eintreten, da das Setz- und Brutgeschehen intensiv läuft und die Jagd zu dieser Zeit ohnehin ineffektiv wird. Danach schlagen wir vor, alles Rehwild vom 1.9. - 31.1. zu bejagen.
In die Jagdzeit 16.4.- 31.5. sollte aus Gründen der Effektivität und der Bestandeskontrolle auch die Altersklasse 1 des Damwildes einbezogen werden (vorjährige Kälber).

Es ist dringend notwendig, auch an dieser Stelle wieder um die Freigabe des Rehbocks nach dem 15. Oktober zu bitten.
So würde die Eigenverantwortlichkeit der Jagdausübungsberechtigten gestärkt werden. Jeder könnte dann entscheiden, ob seine Rehböcke im Sommer (mit Gehörn) oder im Herbst und Winter störungsarm mit erlegt werden sollen - niemand würde zu etwas gezwungen. Es würde sich in diesem Sinne um eine echte Entbürokratisierung und Stärkung der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten handeln - Prämissen, die der Landwirtschafts- und Umweltminister an anderer Stelle gerne ganz nach oben in der Priorität stellt.
Weiterhin ist der Aufbau gemischter, natürlich verjüngter Wälder, die stabil auf den Klimawandel eingestellt sind und zukünftigen Generationen ein breites Spektrum von forstlichen Handlungsmöglichkeiten eröffnen, mit der gegenwärtigen Höhe der Rehwildbestände unmöglich. Es ist aber auf großer Fläche und nachhaltig nur möglich, von diesen Beständen herunter zu kommen, wenn das Rehwild auf Bewegungsjagden effektiv reguliert werden kann. Die bisherige Schonzeit stellt jedoch die entscheidende
Schussbremse dar, die genau dies unmöglich macht. Wir appellieren daher eindringlich und beinahe schon dramatisch, neben einer Umwandlung der Abschusspläne in Mindestabschüsse analog zum Schwarzwild auch dieses Hemmnis aus dem Weg zu räumen. Dies würde ein enormes Entgegenkommen an die Forstwirtschaft und den Naturschutz bedeuten.

§ 3
Zu Nr. 7: Wir schlagen vor, Bewegungsjagden auf alle Schalenwildarten generell bis Ende Januar zuzulassen. Es hat sich gezeigt, dass gemeinschaftliche Jagden im Januar noch sehr effektiv sein können. Es sollte in die Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten gestellt werden, bei welcher Witterungslage sie ggf. auf Bewegungsjagden im Januar verzichten (z.B. verharschter Schnee). Ausbildungsgrad und Verantwortungsbewusstsein der Jagdausübungsberechtigen sollten hier Maßstab genug sein."

Gemeinsam mit Vertretern des Waldbesitzes, der Waldwirtschaft und des Naturschutzes versuchen wir auch dieses Mal, noch Änderungen zu erreichen. Die strategischen Allianzen werden dabei immer wichtiger, um die überzeugende Kraft der Fachargumente auch in entsprechendes Gewicht umsetzen zu können. Wir werden berichten, in welcher Form die Neufassung schließlich veröffentlicht wird.

Falk Jagszent

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