ÖJV
zentrale Box - oben
Menuebox - oben






Tresor Schonert


Menuebox unten

ÖJV an Kormoran-Landesverordnung beteiligt

Kormoran(C)WollbergObwohl der ÖJV kein anerkannter Naturschutzverband ist, wurde er durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ende Mai an der Verbandsanhörung zur Novellierung der Kormoran-Landesverordnung beteiligt.

Die große Koalition in M-V hatte eine Novellierung der Kormoran-Landesverordnung in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen. Wie Minister Backhaus dazu ausführte, richteten Kormorane insbesondere in Anlagen der Teichwirtschaft noch immer erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden an. Zur Abwehr solcher Schäden will die Landesregierung mittels Rechtsverordnung auch Ausnahmen vom gesetzlichen Tötungsverbot zulassen und kündigte Neuerungen gegenüber der im Juni 2006 ausgelaufenen Vorgängerverordnung an. „Unter anderem wollen wir die Vergrämung mit Hilfe von Lasergeräten und anderen geeigneten Maßnahmen zulassen, die Neugründung von Brutkolonien verhindern sowie die Verwendung von Bleischrot verbieten", hatte Backhaus angekündigt.

Der nun vorgelegte Verordnungsentwurf schafft weitreichende Pauschalregelungen, die den Kormoran praktisch einem jagdbaren Tier gleich stellen. Sanktionsmöglichkeiten (Ordnungswidrigkeiten) fehlen hingegen, so dass man aus der Sicht des Naturschutzes mit dem Verordnungsentwurf nicht einverstanden sein kann. Der Ökologische Jagdverein Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Auffassung, dass der Abschuss des Kormorans nur in dringenden Ausnahmefällen und nur lokal begrenzt gerechtfertigt ist, wenn dies zur Vermeidung unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Fischverluste behördlich gestattet wird. Wir plädieren daher grundsätzlich für ein Verfahren der Einzelfallgenehmigung, dem ein einfaches und standardisiertes Schadensbewertungsverfahren zu Grunde liegen sollte, auf dessen Basis die zuständige Naturschutzbehörde entscheiden kann. Die weitreichenden Pauschalregelungen ohne Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten halten wir im Kontext des Naturschutzrechtes für unangemessen.

Eine weitere Berichterstattung und Kommentar werden erfolgen, wenn die Verordnung erlassen und veröffentlicht ist.

ÖJV Mecklenburg-Vorpommern, Der Vorstand


zentrale Box - unten
Fusszeile - oben
Ökologischer Jagdverband e.V.
Imbergweg 2
88289 Waldburg
0700 - Telefon
fon 07529 91053
fax 07529 91054

Fusszeile - unten