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SCHALER WEIN IN ALTEN SCHLÄUCHEN


Der ÖJV Hessen zur Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes

Hatten die Novellierungsvorschläge der SPD vom Herbst 2009 bereits die Wünsche des hessischen Landesjagdverbandes weitgehend bedient, so erweisen sich nun die Vorschläge der Regierungsparteien CDU und FDP als detaillierte Umsetzung der rückwärtsgewandten Vorstellungen der Traditionsjäger.
Ein Sachverhalt, der nicht gerade überrascht.
Nach wie vor werden die Grundlagen der Jagd mit schwammigen Begrifflichkeiten wie „Weidgerechtigkeit" und „Hege" unzureichend definiert. Die problematische Wald-Wild-Situation in Hessen, die dringend den Schutz des Waldes und seiner Artenvielfalt verlangt, wird in den Gesetzentwürfen weitgehend ignoriert.
Offenbar geht es lediglich um kosmetische Korrekturen des bestehenden Jagdgesetzes. Die Chance zu grundlegenden Reformen wurde (vorsätzlich) vertan.

Legitimation zeitgemäßer Jagd


Auch in Hessen muss sich die Jagd gesellschaftlichen Anforderungen stellen. Der ÖJV Hessen fordert daher ein zeitgemäßes Jagdgesetz, das Landwirte und Waldbauern, die Inhaber des Jagdrechts, deutlich stärkt. Um ihre waldbaulichen Ziele umzusetzen, brauchen sie mehr Einfluß auf die praktische Jagdausübung.
Veraltete Hege-Vorstellungen verhindern waldverträgliche Wildbestände. Die Jagdstrecken machen deutlich, dass das Schalenwild in den letzten 60 Jahren unübersehbar zugenommen hat. Nicht das Wild braucht den Schutz des „hegenden Jägers", sondern naturnah aufgebaute Wälder müssen vor zu hohen Wildbeständen geschützt werden. Jeder Schutzzaun, jeder einzelne Verbissschutz um junge Waldbäume, belegt die prekäre Situation. Nur eine Kulturlandschaft in der sich der Wald ohne diese „Hilfsmittel" entwickeln kann, wird verantwortungsvoll bejagt.
Auch beim Schwarzwild hat der tradierte Hegegedanke zu großen Beständen geführt und damit zu enormen Schäden in der Landwirtschaft.
Die Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft belegen eine jagdliche Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss. Doch statt Neuorientierung der Jagd propagieren CDU/FDP und SPD ein verstohlenes „Weiter so".

Das Unklare hat System

Die Aufgaben der Jagd beschreiben CDU/FDP nebulös als Anpassung der Wildbestände an die „Möglichkeiten und Grenzen des Naturraums" (§1). Vorgaben für einen effektiven Schutz der Wälder werden vermieden. Etwa die Festsetzung regelmäßiger Verbiss- und Schälschäden-Kontrollen als Maßstab für einen Mindestabschuss von Schalenwild. Stattdessen heißt es bei CDU/FDP, alle Festlegungen des Gesetzes seien so zu treffen, „dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild sowie ein entsprechend wirkender Interessenausgleich stattfindet". Das mag für eine Sonntagspredigt reichen. Dem schwarzgelben Entwurf fehlt eine klare Aufgaben-Bestimmung der Jagd für die ökologische Funktion des Waldes und seiner Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Vermieden wird auch, die Funktion der Jagd für Forst- und Landwirtschaft, sowie für Fischerei und Naturschutz zu konkretisieren.

Kompetente Vorschläge ignoriert

Das Bundesamt für Naturschutz hat gemeinsam mit dem Deutschen Forstwirtschaftsrat und anderen Verbänden in einem aktuellen Gutachten auf die Notwendigkeiten moderner Jagdgesetzgebung hingewiesen. Eine zentrale Forderung ist dort, dass die Vermeidung von Wildschäden durch effektive Jagd Vorrang vor der Erstattung von Wildschäden haben müsse. Die Rechte der Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts müssten auch dadurch gestärkt werden, dass die Pachtzeiten variabel festgelegt werden können. Nur so könne eine unzureichende Bejagung durch Revierpächter frühzeitig korrigiert oder eben auch beendet werden. Die tradierte Festlegung von Abschussplänen für das Rehwild müsse durch einen Mindestabschuss ersetzt werden. Limitierte Zielvorgaben hätten sich als praxisfremd erwiesen. Auf die Höhe des Mindestabschusses müsse der Jagdrechtsinhaber/Grundeigentümer entscheidenden Einfluss haben.
Von diesen Vorschlägen findet sich in den vorliegenden Partei-Entwürfen so gut wie nichts.

Großflächiges Rehwild-Management

Man sieht in den Entwürfen lediglich die Möglichkeit vor, die Festlegung von Rehwild-Abschüssen durch eine Hegegemeinschaft, entsprechend dem Pilot-Projekt Knüll, zu beantragen (§ 26 b, Abs. 7). Im Knüll-Gebiet kann ein großflächiges Abschuss-Limit flexibel auf die Reviere verteilt werden. Doch auch bei diesem Pilot-Versuch haben die Grundeigentümer wenig zu bestellen. In Fehlentwicklungen in ihrem Wald können sie kaum oder erst sehr spät eingreifen. Dies wird in der offiziellen Projekt-Broschüre auch deutlich benannt. Dort kritisiert der Leiter des Forstamts Neukirchen das Fehlen von Abschussvorgaben für einzelne Reviere und damit der Möglichkeit der Waldbesitzer/Jagdrechtsinhaber, den Festlegungen der Hegegemeinschaft zu widersprechen. („Rehwildprojekt Knüll", S.20) Er fordert eine entsprechende Änderung im Jagdrecht ein, verbunden mit dem Recht des Grundeigentümers, bei unzureichender Bejagung die Abschüsse wieder revierweise festlegen zu können. Die Projektregeln sehen derzeit für den Waldeigentümer nur die Möglichkeit vor, Mitglied in der Hegegemeinschaft zu werden. Da hätte der arme Kerl dann nur eine Stimme.
Diese offensichtlichen Defizite des Knüll-Projekts werden von CDU/FDP nicht gesehen. Auch die SPD findet den Pilot-Versuch gelungen.

Fütterung nur bei Naturkatastrophen

Bei der in § 30 geregelten Wildfütterung geht der Vorschlag von CDU und FDP auch weiterhin davon aus, dass einheimische Tiere außer Stande sind, durch europäische Winter zu kommen. Das widerspricht allen Erkenntnissen moderner Wildbiologie, die bestenfalls bei größeren Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Waldbrände) eine Notlage heimischen Wildes einräumt. Härtere Winter führen zu einer natürlichen Auslese kranker und schwacher Tiere und sorgen so für gesunde und widerstandsfähige Bestände. Zudem führt die zwangsläufige Wild-Konzentration an Futterraufen zu deutlich erhöhten Waldschäden im Umfeld. Fütterung bedeutet in der Regel ein Hineinpfuschen in die Natur. Außer nach Naturkatastrophen sollte sie grundsätzlich untersagt werden.
Im CDU/FDP-Entwurf beginnen „Notzeiten" bereits bei hohen Schneelagen und Harschschnee. Verschwiegen wird, dass der Wunsch nach Fütterung zumeist von Hirschjägern in höheren Lagen kommt, die lediglich fürchten, dass „ihre Trophäenträger" bei hohem Schnee in die Täler abwandern, wo sie naturgemäß leichter an Äsung kommen. Dort könnten sie ja dann von anderen Jägern erlegt werden. Dieser „Jagdneid" wird dann auch noch als Tierschutz verbrämt.

Kirrung begünstigt Missbrauch

Die Vorschläge der drei Parteien halten an der Lockfütterung (Kirrung) von Wildschweinen fest. Sie wollen die bislang nötige Genehmigung durch die Jagdbehörde abschaffen. Die bloße Anmeldung von Kirrstellen soll künftig genügen. Die Schwarzwildjagd mit Lockfutter ist jedoch wenig effektiv und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Zwar sind nur Kleinstmengen an Mais erlaubt, doch nicht wenige Revierpächter verstehen unter Kleinstmengen ganze Säcke. Die Unteren Jagdbehörden sind personell nicht in der Lage, die Kirrstellen zu kontrollieren und beschränken sich bestenfalls auf Stichproben. Die als Kirrung verbrämten Fütterungen haben zu der rasanten Zunahme des Schwarzwilds beigetragen. Der ÖJV Hessen lehnt daher die Lockfütterung von Wildschweinen ab. Genehmigte Ausnahmen sind nur dann akzeptabel, wenn durch Straßen und andere Infrastruktur ein Jagdrevier so ungünstig durchschnitten wird, dass Bewegungsjagden nicht möglich sind.

Mehr Raum für Rotwild ?

Im § 21 soll die Möglichkeit der Ausweitung von Hochwildgebieten eingeräumt werden, wenn entsprechende Bestandsnachweise vorliegen. Diese wildbiologisch sinnvolle Option führt aber unweigerlich zu massiven Konflikten mit der Forstwirtschaft. Eine einvernehmliche Ausweitung der Gebiete wird nur dann Bestand haben, wenn sie an eine Reduktion der Rotwildbestände in den Kerngebieten geknüpft wird. Nur wenn die Schäden durch das Rotwild insgesamt gesenkt werden, wird die Forstwirtschaft eine Gebietsausweitung mittragen können.


Jagdzeiten und jagdbare Arten

Die vorgeschlagene Möglichkeit, einjähriges Rotwild (Spießer, Schmaltiere) bereits im Mai zu bejagen, halten wir für sinnvoll, eine Ausweitung auf anderes Hochwild für durchaus denkbar. Die Möglichkeit der Nachtjagd auf Rotwild im Wald lehnen wir aus Tierschutzgründen ab. Sie führt häufig zu schlechten Schüssen auf diffuse „schwarze Objekte", die als Rotwild eher erahnt als erkannt wurden. Unverständlich ist auch die geplante Freigabe von jungen Ringeltauben, die durch ihre Färbung (kein Halsfleck) leicht mit der geschützten Hohltaube zu verwechseln sind. Die Erweiterung der Jagdzeit auf den Dachs harrt einer wildbiologischen Begründung. Die Tatsache, dass er manchmal an den Mais geht, reicht dafür nicht aus. Zudem hält man an der Bejagung von Hermelin, Iltis und Baummarder fest. Drei Arten, deren ökologische Relevanz für die Mäuse-Probleme beim Waldbau außer Frage steht.
Das geplante Aussetzen von Wild als „Trainingsgerät" für die Jagdhunde-Ausbildung kollidiert mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
Beim Rehbock halten die Entwürfe von SPD, CDU und FDP an der überkommenen Regelung fest. Nach wie vor fehlt eine wildbiologische Begründung dafür, dass seine Jagdzeit Mitte Oktober endet, anderes Rehwild jedoch weiterhin bejagt wird. Dieses Zugeständnis an den tradierten Trophäenkult erschwert effiziente Bewegungsjagden.

Last but not least: die Jagdabgabe

Die Vorschläge von CDU/FDP sichern dem Landesjagdverband den alleinigen Zugriff auf die Jagdabgabe. Diese zweckgebundene Steuer wird jedoch von allen Jägern entrichtet und sollte daher auch Projekten zugute kommen, die außerhalb des Traditionsverbandes realisiert werden.
Der Entwurf formuliert zwar ein Mitspracherecht bei der Mittelvergabe für alle „Landesvereinigungen der Jäger", schließt aber kleinere Verbände wie den ÖJV gleich wieder aus, indem er den § 42 (2) hereinnimmt. Der stellt (für ganz andere Belange) Anforderungen an Mitgliederzahl und personelle Ausstattung eines Verbandes. Ein Formulierungstrick zugunsten der Traditionsjäger, der keinesfalls Gesetz werden darf.


10.04.2011 ÖJV Hessen / Vorstand

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