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Wald vor Wild

Pressemitteilung

Wegen der Angriffe des Bayrischen Jagdverbands (BJV) auf den im Bayerischen Waldgesetz verankerten Grundsatz „Wald vor Wild" und das Infragestellen des Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung, umgangssprachlich „Verbissgutachten", haben am 31.März 2010 Waldbesitzer aus Westmittelfranken in Oberdachstetten die Arbeitsgemeinschaft „Wald vor Wild" gegründet.Diese will versuchen die Politiker aufmerksam zu machen, denn eine Gesetzesänderung würde für die Waldbauern einen großen Einschnitt in ihre Rechte bedeuten, wenn man nicht sogar sagen kann, dass dies einer Enteignung gleichkomme, wenn die Jäger bzw. das Wild vor die waldbaulichen Ziele der Grundeigentümer gestellt werden. Würde das „Verbissgutachten" abgeschafft, dann wären die Waldbesitzer auch noch „blind". Das derzeitige Verbissgutachten die einzige objektive Methode, die hieb und stichfest ist, um waldbauliche Ziele (Verjüngung) zu messen und zu vergleichen. Nur damit kann die Jagd, die, wenn sie richtig ausgeübt wird, für die Waldbesitzer von großer Bedeutung ist, gesteuert werden.Die Gründungsmitglieder haben eine Resolution beschlossen, die sich an die mittelfränkischen Abgeordneten, Landräte und an den Ministerpräsidenten Seehofer und den Landwirtschaftsminister Brunner wendet. Und der sich inzwischen weitere Waldbaueren angeschlossen haben.
Die Sprecher der Arbeitsgemeinschaft sind:

Sprecher von

von links nach rechts: Markus von Eyb, Norbert Hager, Walter Danielis, Martin Raab

Die Arbeitsgemeinschaft „Wald vor Wild" will die nächsten Wochen weitere Mitstreiter für ihre Anliegen gewinnen.Ein nächstes Treffen für Mitglieder und interessierte Waldbauern findet am Donnerstag den 22.04.2010 um 20 Uhr im Brauereigasthof Haag in Oberdachstätten statt.Wen Waldbauern die Resolution einsehen möchten oder der Arbeitsgemeinschaft beitreten wollen können sie per Mail ag-wald-vor-wild@web.de Kontakt zu den Sprechern der AG Wald vor Wild aufnehmen.
Die Resolution hat zum Inhalt:

    1) Die Region Westmittelfranken steht vor einer dramatischen Situation:Die warmen Sommer der vergangenen Jahre haben durch die Massenvermehrung von Borkenkäfern zwingend zu zahlreichen Kahlschlägen und großen Kahlflächen in unseren Wäldern geführt. Der gesamte Wald, aber insbesondere diese Flächen, müssen dringend durch einen Wechsel aufstandortgerechte Baumarten klimastabil und damit zukunftsfähig gemachtwerden. Dazu bedarf es sowohl dem Schutz der Naturverjüngung, als auch eines Schutzes der eingebrachten Pflanzen. Dies ist aber nur durchflächendeckende effiziente Bejagung möglich, denn Schutzmaßnamen auf den „mehreren Hektar" großen Flächen sind wirtschaftlich nicht tragbar, und wenn, dann nur wenig effektiv. Können die Rehwilddichten nicht angepasst werden, droht eine Vergrasung, Verbuschung, oder Entmischung der Kulturen.Durch das Selektive „Äsen" des Wildes besteht die große Gefahr, dass wieder Nadelholzreinkulturen aufwachsen. Deshalb fordert die Gruppe „Wald-vor-Wild-Mittelfranken" unmissverständlich die gesetzlich vorgegebene Grundlagen „ Wald vor Wild" umzusetzen. Weiter muss es möglich sein, dass die Baumarten auch ohne Schutzmaßnahmen vor Wildverbiss heranwachsen können.Zäune müssen die Ausnahme werden.

    2) Seit Jahrzehnten ist in Bayern die Verbissbelastung zu hoch. Sei dem Jahr 2003 hat sie sich sogar verschlechtert. Dies wird regelmäßig in den Forstlichen Gutachten (sog. Vegetations- oder Verbissgutachten) festgestellt und seit Jahrzehnten wehrt sich der Bayerische Jagdverband, bei der Anpassung der Wildbestände mitzuarbeiten. Im Gegenteil: Das Forstliche Gutachten wird massiv in Frage gestellt. Die Expertise zum Forstlichen Gutachten des letzten Jahres hat klar und eindeutig auf wissenschaftlicher Grundlage gezeigt, dass das Vegetationsgutachten in der derzeitigen Form vorbildlich ist und durch revierweise Aussagen weiter ergänzt werden sollte.

    3) Das Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden. Deswegen hat auch der Grundeigentümer zu bestimmen, wie die Jagd auszuführen ist. Die ständige Ablehnung des Verbissgutachtens durch den BJV spricht von einer ganz anderen Gesinnung der Jägerschaft. Nicht dem Grundeigentümer wird die Kompetenz über die Bestimmung der Jagd zugesprochen, sondern dem Jäger allein. Damit werden die Verhältnisse auf den Kopf gestellt.

    4) „Verbiss zu hoch" als ewige Aussage darf nicht weiter sein! Es ist eine Schande für den Bayerischen Jagdverband, dass er nach Jahrzehnten es immer noch nicht geschafft hat, wenigstens an der Reduzierung der Rehwildbestände mitzuarbeiten. Dazu, dass dieses Thema kein Thema für die Ewigkeit wird, können der Jagdverband und die Jägerschaft selbst am allermeisten tun.

    5) Die Schwarzwildbejagung muss intensiviert werden.

    6) Waldbegänge vor Ort und in Bereichen, wo die Wald-Wild-Verhältnisse in Ordnung sind, sollen gefördert werden.

    7) Der Grundsatz „Wald vor Wild" wurde bei der Novelle des Bayerischen Waldgesetzes im Bayerischen Landtag einstimmig in das Waldgesetz aufgenommen. Das zu einer Zeit, in der auch Herr Präsident Vocke im Bayerischen Landtag vertreten war.

    8) Teile der Jägerschaft unterstellen, dass die Forstverwaltung die Grundbesitzer „aufhetzt". Die Forstverwaltung hat die Grundbesitzer in vorbildlicher, äußerst sachverständiger und sehr neutraler Weise beraten. Diese Beratung ist für die Jagdgenossen, Waldbesitzer und Landwirte, besonders in unserer Region, von äußerst hohem Wert. Wer dies als „Hetze" bezeichnet, hat kein Interesse an einer Problemlösung! Die Beratung durch die Forstverwaltung muss unbedingt beibehalten werden und die Beteiligung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Art. 49 Bay.Jagdgesetz durch die unteren Jagdbehörden muss umgesetzt werden! 9) Zitat aus Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes:Der Vollzug der Vorschriften zum Schutz des Waldes würde wesentlich erleichtert werden, wenn die Zuständigkeiten auf die Forstbehörden (ÄELF) übertragen würden. Der Vorschlag des Ministeriums, stattdessen die Beteiligungsrechte der ÄELF verstärkt sicherzustellen, reicht keinesfalls aus. Nach Auffassung des ORH dürfen Akzeptanzprobleme bei der Jägerschaft kein Hinderungsgrund sein. Es gilt der gesetzliche Vorrang „Wald vor Wild".Deshalb fordern wir:
    Ein klares Bekenntnis zu dem im Gesetz verankerten Grundsatz „Wald vor Wild".
    Die Erweiterung des Vegetationsgutachtens um Revierweise Aussagen Gerade im vom Borkenkäfer geschüttelten Westmittelfranken Unterstützung und Aufklärung zum Waldumbau für klimatolerante Wälder.
    Ein klares Bekenntnis zur Reduktion von Schwarzwildbeständen

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