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Schießnachweis bei Landesdrückjagden

Seit längerem fordern die Forstverwaltungen mancher Bundesländer von Teilnehmern an Bewegungsjagden einen Nachweis, dass diese an Übungsschießen auf bewegte Ziele teilgenommen haben. Seit dem August 2011 müssen nun auch alle Forstämter in Baden-Württemberg von eingeladenen Jägern einen Schießnachweis verlangen. Matthias Riedmann vom Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart begründete die landesweite Vorgabe: "Von uns eingeladene Schützen sollen im Schießen geübt und sicher im Umgang mit der Waffe sein. Seit längerem schon fordert zum Beispiel das Forstamt Tübingen-Bebenhausen einen Übungsnachweis und dort wird ein Schuss / Trefferverhältnis von 1,7 zu 1 erreicht."
Als Nachweis wird einerseits die LJV-Keilernadel akzeptiert. Diese erhält, wer je 2 tödliche Treffer auf den laufenden Keiler und 2 tödliche Treffer auf den stehenden Keiler bei insgesamt zwei mal Fünf Schuss abgegeben hat. Alternativ gilt der Nachweis über mindestens 15 Schüsse auf Übungsfilme in einem Schießkino. Nachweisen aus anderen Bundesländern sollen aber auch unbürokratisch akzeptiert werden. Das MLR in Stuttgart arbeitet an einem Formular, in welchem Jäger ihre Übungsnachweise jährlich eintragen lassen können.
Der ÖJV Baden-Württemberg bietet Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern den Erwerb eines Schießnachweises seit Jahren an.
2011 gibt es 2 Termine: am Freitag den 30.09. von 13 bis 17 Uhr und am Samstag den 01.10. von 12.30 bis 16.30 Uhr.
Ort ist das Schießkino im "Müller Schießzentrum Ulm", Stuttgarter Straße 250, 89081 Ulm.
Teilnahme nur nach Anmeldung an pflittner@oejv.de.


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