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Interessenvertreter der Jagd und der Jäger.
Anregungen, wie die Jagd auch in Zukunft wildbiologisch sinnvoll, ökologisch unbedenklich und gesellschaftlich akzeptabel durchgeführt werden kann.
Neuer Vorstand seit 2.4.11.
1. Vorsitzender:Christian Kirch kirch@oejv.de
Tel.: 0173-3263114
2. Vorsitzender: Klaus Haischer haischer@haischer.de
Tel.: 07423/8106-11
Bankverbindung: Kto. Nr. 48 943 662, KSK Ravensburg BLZ: 650 501 10
Kassierer: Klaus Girsch Neckarstr. 5, 72644 Oberboihingen kassebw@oejv.de
Geschäftsführer Klaus Maylein
Geschäftsstelle:
Teuringer 2
88289 Waldburg
bw@oejv.de
Tel. 07529 9747548
Fax 07529 9747547
Termine in Baden-Württemberg
Das weiterentwickelte Forstliche Gutachten
in Baden-Württemberg
Eine Grundlage zur dreijährigen Rehwild-Abschussplanung 2010-2012
Seit 1983 wird das in § 27 Abs. 3 Landesjagdgesetz verankerte Forstliche Gutachten in Baden-Württemberg als eine Grundlage zur behördlichen Rehwildabschussplanung erhoben. Darüber hinaus wird es auch in den Revieren erhoben, die am Modellprojekt "Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan" (RobA) teilnehmen. Turnusgemäß steht in diesem Frühjahr die Erstellung des Forstlichen Gutachtens durch die zuständigen unteren Forstbehörden (UFB) für den Rehwildabschussplan 2010-2012 an. Im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) wurde das Verfahren zum Forstlichen Gutachten weiterentwickelt. Die wesentlichen Neuerungen werden im Folgenden vorgestellt.
mehr hier: Forstliches Gutachten 2009
Foto: E.Marek www.marek-tierbild.de
"Auch wenn nach dem weiterentwickelten Forstlichen Gutachten künftig nicht jeder Verbiss automatisch mit einem forstwirtschaftlich relevanten Schaden gleichzusetzen ist, sollte ein derart starker Verbiss an der Fichte die Ausnahme sein."
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