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Ablenkungsmanöver im Schlaubetal

Agrarministerium: Wildfütterung in der Reicherskreutzer Heide ist vom Gesetz gedeckt

Naturschutzgebiete von Andreas Fritsche (aus "Neues Deutschland" 30.5.07.)

Schweinerei im Naturpark Schlaubetal? Jäger füttern angeblich an mehreren Stellen in der Reicherskreutzer Heide Wildschweine, Rehe und Hirsche, um sie besser abknallen zu können. Das ist verboten. Erlaubt ist es allerdings, den Tieren etwas hinzuwerfen, um Schäden zu verhindern. Im bayerischen Bergland gibt es beispielsweise im Winter Futter für die Wildtiere, damit diese nicht die Bäume anfressen. Schließlich halten die Wurzeln den Boden, verhindern das Abrutschen der Hänge.
Auf mutmaßliche Missstände in der Reicherskreutzer Heide macht der Ökologische Jagdverband aufmerksam. "Wir sind grundsätzlich gegen Wildfütterung", erklärt die Bundesvorsitzende Elisabeth Emmert. Es gebe ohnehin zu viele Rehe und Hirsche. Das behindere das natürliche Nachwachsen der Wälder. Insbesondere junge Triebe von Eichen schmecken dem Schalenwild. Für Kiefern interessieren sie sich kaum und dies erschwert den Wechsel von der Kiefern-Monokultur zu einem gesunden Mischwald. Gefüttert werde nicht, weil die Tiere sonst verhungern, sondern weil die Jäger mehr Tiere zum Abschuss haben möchten und zum Teil extra vor ihre Flinte locken wollen, moniert Emmert.
Doch das brandenburgische Agrarministerium winkt ab. An den Vorwürfen sei "vorne und hinten nichts dran", sagt Roland Maier, der Leiter des Referats Jagdwesen. Ihm zufolge schauten sich die Unteren Jagdbehörden der betroffenen Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße die Futterplätze an und fanden nichts zu beanstanden. Es handle sich um eine vom Gesetz gedeckte Fütterung, die das Wild von den Feldern der Bauern fernhalten soll, erläutert Maier.
Das kann man in der Kreisverwaltung Oder-Spree nur bestätigen. Hier steht ein Futterbehälter in einem Waldstück bei Henzendorf, für das die Stiftung Stift Neuzelle die Jagdrechte verpachtet hat. Ein Agrarbetrieb beschwerte sich über Schäden in Maisschlägen, heißt es. Der Jagdpächter habe daraufhin einen Behälter installiert, aus dem Weizenkörner rieseln, wenn die Tiere anstoßen. Der Pächter habe dies auch beim Kreis angemeldet. Die Verfahrensweise stehe seit einer Änderung der Regeln im Jahr 2004 absolut im Einklang mit den Vorschriften.
Hinter dem Streit steht offenbar die Auseinandersetzung um die Übertragung von Flächen an die Kultur-Stiftung Stift Neuzelle. Gäbe es tatsächlich den Beweis für illegale Wildfütterungen, so wäre das zumindest ein Indiz dafür, dass die Stiftung nicht für einen umweltgerechten Umgang mit dem Wald sorgt.


Aus "Neues Deutschland"



Wildacker im Biotop

Biotop nach §32 Brandenburger NSG zerstört und Wildacker angelegt

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