ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG
INSTITUT FÜR FORSTPOLITIK 
Direktor: Prof. Dr. Karl-Reinhard Volz
Bertholdstr. 17 

79085 Freiburg i.Br.

Pressemitteilung

 

Selbstverwaltete Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg

Institut für Forstpolitik führt eine landesweite Erfassung durch

 

Bisher standen keine Daten zur Verfügung, in welchem Umfang die Grundeigentümer in Baden-Württemberg die Möglichkeit der Selbstverwaltung des Jagdrechts nutzen. Im Rahmen einer Untersuchung, die von Diplom-Forstwirt Christian Ziegler und Dr. Ulrich Schraml am Institut für Forstpolitik der Universität Freiburg durchgeführt wurde, konnten erstmals die selbstverwalteten Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg statistisch erfasst und die Organisation der Genossenschaften beschrieben werden. Die benötigten Informationen wurden durch Befragungen der Kreisjagdämter sowie 100 zufällig ausgewählten Vorsitzenden von selbstverwalteten Jagdgenossenschaften gesammelt.

Das Jagdrecht ist nunmehr rund 150 Jahre untrennbar verbunden mit dem Eigentum an Grund und Boden. Spätestens seit der Novelle des Landesjagdgesetzes 1996 wurde im Land heftig darüber diskutiert, in welchem Umfang die Jagdgenossen an der Verwaltung des Jagdrechts beteiligt werden sollen. Die gesetzlich verankerte Pflicht zur Aufstellung einer Satzung und die damit verbundene Erstellung eines Jagdkatasters stärkt die Stellung des einzelnen Jagdgenossen. Bei der satzungsgebenden Versammlung obliegt den Jagdgenossen das Recht darüber abzustimmen, ob sie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemeinde übertragen oder ob aus den Reihen der privaten Grundbesitzer ein Vorstand gewählt wird.

In den meisten gemeinschaftlichen Jagdbezirken in Baden-Württemberg verzichten die Grundeigentümer auf die Selbstverwaltung ihres Jagdrechts. In sieben Landkreisen und acht Stadtkreisen ist keine selbstverwaltete Jagdgenossenschaft registriert. In den übrigen 28 Landkreisen und einem Stadtkreis werden gemeinschaftliche Jagdbezirke von den Jagdgenossen selbst verwaltet. Die Anzahl selbstverwalteter Jagdgenossenschaften variiert von einer bis hin zu 42 Stück. Insgesamt gibt es mit Stand August 2000 in Baden-Württemberg 381 selbstverwaltete Jagdgenossenschaften. Die vorher eingeholten Schätzungen von Experten werden bei weitem übertroffen. Die Anzahl selbstverwalteter Jagdgenossenschaften je Stadt- bzw. Landkreis ist Tabelle 1 zu entnehmen.

 

Tabelle 1: Anzahl selbstverwalteter. Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg je Stadt- bzw. Landkreis*

Alb-Donau-Kreis

14

Heidenheim

8

Ravensburg

42

Biberach

36

Heilbronn (Land)

6

Rems-Murr-Kreis

13

Bodenseekreis

7

Hohenlohekreis

8

Rhein-Neckar-Kreis

2

Breisgau-Hochschwarzwald

27

Konstanz

2

Rottweil

6

Calw

13

Lörrach

2

Schwäbisch Hall

42

Emmendingen

18

Ludwigsburg

1

Schwarzwald-Baar-Kreis

7

Enzkreis

1

Neckar-Odenwald-Kreis

17

Sigmaringen

6

Esslingen

2

Ortenaukreis

27

Ulm

1

Freudenstadt

17

Ostalbkreis

38

Waldshut

1

Göppingen

16

Rastatt

1

 

 

* Stand Sommer 2000

 

Schwerpunkte der Selbstverwaltung sind in den östlichen Landkreisen Baden-Württembergs sowie im mittleren Schwarzwald erkennbar. Die inhomogene Verteilung der Anzahl selbstverwalteter Jagdgenossenschaften kann auf verschiedenen Faktoren beruhen. Die Besitzstruktur sowie das jagdpolitische Engagement der verschiedenen Jagd- und Bauernverbände beeinflussen die Bildung von selbstverwalteten Jagdgenossenschaften. Der Kontakt der Jagdrechtsinhaber untereinander ist sowohl im Vorfeld der Selbstverwaltung, als auch während der Führung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks von Bedeutung. Engagierte Jagdvorsteher fungierten als Berater und Helfer bei dem Schritt in die Selbstverwaltung und bei der Verwaltung der Jagdgenossenschaft. Teilweise wurden sogar Informationen aus Bayern bezogen. Dort ist eine lange und erfolgreiche Tradition der jagdrechtlichen Selbstverwaltung vorzufinden.

Die Größe der erfassten Jagdgenossenschaften schwankt zwischen 167 bis hin zu rund 6000 Hektar. Im Durchschnitt liegt eine Größe von 1000 Hektar vor. Ausgehend von der durchschnittlichen Größe und der Anzahl der selbstverwalteten Jagdgenossenschaften steht in Baden Württemberg eine Fläche von 380.000 Hektar unter jagdrechtlicher Selbstverwaltung. Dies sind rund 10 Prozent der Jagdfläche des Landes.

Über 80 Prozent der befragten Jagdvorsteher sind Leiter eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. Landwirte sind die Stützen der selbstverwalteten Jagdgenossenschaften. Sie stellen im Allgemeinen bei Versammlungen die Mehrzahl der anwesenden Jagdgenossen sowohl nach der Fläche wie auch nach der Kopfzahl. Des Weiteren sind sie zur Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten bereit.

Wesentliche Gründe für die Selbstverwaltung des Jagdrechts sind die Sicherung von Eigentumsrechten, die Pächterauswahl und eine gute Zusammenarbeit mit dem Pächter sowie die Möglichkeit Einfluss auf die Jagdausübung zu nehmen. Bei 98 Prozent der erfassten Jagdgenossenschaften erfolgt die Vergabe des Jagdrechts durch das Verfahren der freihändigen Vergabe.

Ein mögliches Kriterium zur Beurteilung der Eignung eines Jagdausübungsberechtigten als Pächter, kann die Entfernung zwischen Wohnort und Revier sein. Bei selbstverwalteten Jagdgenossenschaften werden die Vorteile von ortsansässigen Jägern genutzt. Die Befragung ergab, dass rund Dreiviertel der Pächter in der Gemeinde wohnen in der sich auch das verpachtete Revier befindet.

Den Jagdgenossen offen stehende Einflussmöglichkeiten zur Steuerung der Jagdausübung werden nur in begrenztem Umfang genutzt. Ein gemeinsamer Revierbegang und teilweise die Aufnahme des Dachses in die Liste der wildschadenspflichtigen Tierarten sind bei einigen selbstverwalteten Jagdgenossenschaften Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Verpächter und Pächter. Besonderen Wert legt die Mehrzahl der Jagdvorsteher auf die Möglichkeit auf einen engen Kontakt zum Pächter. Gegenseitige Erwartungen können ausgetauscht werden und eventuelle Probleme zeitnah diskutiert werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Jagdgenossen und Jägern ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Entwicklung einer selbstverwalteten Jagdgenossenschaft. Durch einen engen, persönlichen Kontakt zwischen Jagdgenossen und Jagdausübungsberechtigten können Eigentümerinteressen bei der Jagdausübung berücksichtigt werden. Auf nationaler und europäischer Ebene ist eine Kooperation von Jagdgenossen und Jägern notwendig, um das Jagdrecht als elementaren Bestandteil des Grundeigentums zu sichern und die Jagd als lebendiges Kulturgut erhalten.

Zahlreiche Informationen zur Situation der Jagdgenossenschaften und den Motiven der Grundbesitzer diese  selbst zu verwalten enthält die 40 Seiten umfassende Broschüre „Selbstverwaltete Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg“, die zum Preis von 5 DM plus Porto beim Institut für Forstpolitik, Bertoldstr. 17, 79085 Freiburg, Tel. 0761/203 – 3713, Fax 0761/203 – 3705 erhältlich ist.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Dr. Ulrich Schraml unter der oben genannten Anschrift oder unter 0761/203 – 3721 bzw. schraml@uni-freiburg.de.

home