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Tierseuchen - In Eifel und Pfalz werden Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest ausgelegt

Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz werden im Impfgebiet Pfalz vom 10. bis 12. August und vom 7. bis 9. September 2007 wieder Impfköder ausgelegt. Die Impfung der Wildschweine in der Eifel findet vom 7. bis 9. September und vom 5. bis 7. Oktober 2007 statt. Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Köderauslageplätzen im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden.
In der Eifel wird in den Landkreisen Ahrweiler, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm geimpft. In der Pfalz erfolgt die Auslage in den Landkreisen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie in der Stadt Pirmasens. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei der Stadt- bzw. den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.
Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden vom Land übernommen und betragen voraussichtlich ca. 400.000 Euro. Von 2002 bis einschließlich 2006 hat das Land bereits über 7 Millionen Euro für die Impfungen ausgegeben.
In der Pfalz müssen die Wildschweine zum Schutz vor einer Wiedereinschleppung des Virus aus Frankreich weiterhin geimpft werden. In Frankreich wurde das Schweinepestvirus noch vor wenigen Monaten in den Vogesen nachgewiesen. Der letzte Fall in der Pfalz stammt von November 2004 und liegt über 34 Monate zurück.
In der Eifel wird seit Ende 2005 geimpft, nachdem es in Nordrhein-Westfalen im Oktober 2005 und erneut im November 2006 an der Grenze zu Rheinland-Pfalz zu Seuchenfällen bei Wildschweinen gekommen war. Der letzte Fall auf rheinland-pfälzischer Seite wurde im Juli 2007 im Landkreis Ahrweiler festgestellt. Dieser Nachweis zeigt, dass das mit Nordrhein-Westfalen zusammenhängende Geschehen unter der Impfdecke noch aktiv ist. Die Impfungen müssen daher noch eine Zeit lang weiter fortgeführt werden und auch die konsequente Bejagung des Schwarzwildes bleibt unerlässlich.
Landwirte, die Schweine halten, sollten im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese gelten dann als schweinepestinfiziert - mit allen Konsequenzen. Spaziergänger sollten die Köder nicht anfassen und Hunde ferngehalten werden.

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
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